Füllen Sie bitte im ersten Schritt den Angebotsbogen aus.

Wir vereinbaren mit Ihnen die Anzahl der Pflegedurchgänge. Der Pflegevertrag ist beidseitig jederzeit kündbar und wir berechnen Ihnen nur die tatsächlich durchgeführten Durchgänge. In den Folgejahren können die Durchgänge eventuell reduziert werden. Im ersten Jahr werden 5-6 Durchgänge benötigt. Die Pflegetermine, welche in der Regel im Abstand von 4-6 Wochen durchgeführt werden, bestimmen wir. Auf Wunsch informieren wir Sie rechtzeitig per Mail oder WhatsApp.

Zum Ende des Jahres erhalten Sie von uns eine Rechnung. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Wir behalten uns vor Zwischenrechnungen zu stellen.